
GEG:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland hat zum 1. Januar 2024 wichtige Änderungen erfahren, um einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele, insbesondere der Klimaneutralität bis 2045, zu leisten:
Neue Heizungsanlagen: Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungsanlagen in Neubauten in Neubaugebieten mindestens zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen: In größeren Städten ab Juni 2026, in kleineren Gemeinden ab Juli 2028.
Regelungen für Bestandsgebäude: Diese umfassen nicht nur Heizungen, sondern auch die Dämmung, Automatisierung gebäudetechnischer Anlagen und Prüf- sowie Optimierungspflichten für bestehende Heizungsanlagen. Alte Heizungen, die während der Übergangsphase eingebaut werden, müssen später nachgerüstet werden, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.
Keine Austauschpflicht für bestehende, funktionsfähige Heizungen: Es besteht keine Pflicht, bestehende Öl- oder Gasheizungen gegen Anlagen mit erneuerbarer Energie auszutauschen. Defekte Heizungsanlagen dürfen weiterhin repariert werden, sofern sie den GEG-Anforderungen entsprechen.
Technologieoffene Gestaltung: Das GEG bietet verschiedene Optionen für den Umstieg auf 65% erneuerbare Energien. Darüber hinaus gibt es Anforderungen an Heizungs-, Kühlungs- und Lüftungsanlagen sowie Pflichten zur Optimierung von Heizungsanlagen und zur Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen.
Prüfung der Anforderungen für Immobilienbesitzer: Immobilieneigentümer sollten prüfen, welche Anforderungen für ihre Immobilien gelten, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Zusätzliche Anforderungen nach Landesrecht, wie eine Photovoltaik-Pflicht, könnten ebenfalls relevant sein.
Diese Änderungen spiegeln das Bestreben wider, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern
ISFP (Individueller Sanierungsfahrplan):
Ein ISFP ist ein maßgeschneiderter Plan für ein Gebäude oder eine Immobilie, der schrittweise Maßnahmen zur energetischen Sanierung aufzeigt. Ziel ist es, die Energieeffizienz des Gebäudes systematisch und langfristig zu verbessern. Der ISFP berücksichtigt die individuellen Gegebenheiten des Gebäudes und legt einen zeitlichen Rahmen für die Umsetzung der Maßnahmen fest.
Energieberatung:
Die Energieberatung umfasst eine breitere Palette an Dienstleistungen, die darauf abzielen, die Energieeffizienz eines Gebäudes oder einer Einrichtung zu verbessern. Dies kann die Analyse des aktuellen Energieverbrauchs, die Identifizierung von Einsparpotentialen und die Beratung über mögliche Verbesserungsmaßnahmen beinhalten. Eine Energieberatung kann auch Informationen über Fördermöglichkeiten und Unterstützung bei der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen bieten.